1. Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen von MONTAFONER WOLLWERKSTATT gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind in vollem Umfang unwirksam, ohne dass es eines Widerspruches bedarf. Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Falle als Annahme dieser Bedingungen.
2. Auftragsbestätigung
Die Angebote von MONTAFONER WOLLWERKSTATT sind freibleibend. Nur schriftliche Auftragsbestätigungen binden MONTAFONER WOLLWERKSTATT. Jede mündliche Vereinbarung bedarf, um für MONTAFONER WOLLWERKSTATT verbindlich zu sein, einer besonderen schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf den Einwand jeder mündlichen Nebenabrede.
3. Erfüllung; Gefahrenübergang; Prüfung
Erfüllungsort ist Schruns, Österreich. Sobald der Vertragsgegenstand dem Käufer am Erfüllungsort angeboten wird, geht alle Gefahr auf ihn über. MONTAFONER WOLLWERKSTATT ist zu Teillieferungen berechtigt; auf sie finden sämtliche Vertragsbestimmungen Anwendung. Kann MONTAFONER WOLLWERKSTATT aus unvorhergesehenen Umständen, die mit zumutbaren Mitteln auch nicht beherrschbar sind (höhere Gewalt, wie erklärter oder nicht erklärter Krieg, Naturkatastrophen (seien sie auch von Menschenhand verursacht), Regierungsmaßnahmen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitsstreitigkeiten, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben etc.), zum vereinbarten Termin nicht liefern, so hat MONTAFONER WOLLWERKSTATT das Recht, zum nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeitpunkt dem Käufer die Abnahme des Kaufgegenstandes noch zumutbar ist. Andernfalls ist MONTAFONER WOLLWERKSTATT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstigen Leistungsverzug haftet MONTAFONER WOLLWERKSTATT nur bei eigener grober Fahrlässigkeit. Eine dem Käufer nicht erteilte Importlizenz wirkt für ihn nicht leistungsbefreiend. Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Übernahme sorgfältig zu prüfen. Ein Qualitätsmangel muss gegenüber MONTAFONER WOLLWERKSTATT binnen fünf Werktagen ab Übergabe der Ware gerügt werden, widrigenfalls jegliche Ansprüche, auch solche aus Mangelfolgeschäden ausgeschlossen sind. Bei Unstimmigkeiten über die Qualität gilt der Befund eines gemeinsam ausgewählten Sachverständigen, dessen Kosten der ins Unrecht geratene Vertragsteil übernimmt.
4. Preise; sonstige Abgaben
Die Preise sind, soweit mit dem Käufer nicht ausdrücklich anders vereinbart, Bruttopreise ab Werk und ohne Abzug auf Vorkasse fällig und in der vereinbarten Währung zu bezahlen. Sie sind auf den vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes abgestimmt. Erfolgt die Lieferung aus einem in der Sphäre des Käufers liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, so ist MONTAFONER WOLLWERKSTATT berechtigt, durch die spätere Lieferung entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Das Recht von MONTAFONER WOLLWERKSTATT auf Ersatz des ansonsten entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt. Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Käufer anlässlich der Übernahme des Kaufgegenstandes zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn, MONTAFONER WOLLWERKSTATT hat sich ausdrücklich schriftlich zur Zahlung verpflichtet.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller den Käufer treffenden Pflichten, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt das Eigentum am gelieferten Vertragsgegenstand bei MONTAFONER WOLLWERKSTATT. Wurde der Vertragsgegenstand ganz oder teilweise weiterveräußert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den aus der Weiterveräußerung erzielten Kaufpreis.
6. Rückgaberecht
Die Rückgabe bestellter Artikel ist innerhalb von 30 Tagen möglich. Ab einer Rechnungssumme von € 50,00 besteht die Möglichkeit für unsere Kunden in Österreich ein kostenloses Retourenlabel per E-Mail anzufordern. Unter € 50,00 Rechnungssumme können Sie ein kostenpflichtiges Retourenlabel anfordern, dabei entstehen Rücksendekosten in Höhe von € 4,80 - dies gilt ausschließlich für Kunden in Österreich.
Der Bestellwert (ohne Versandkosten) wird rückerstattet und auf Wunsch des Kunden auf das verwendete Zahlungsmittel bzw. auf das mitgeteilte Bankkonto rückgezahlt.
7. Gewährleistung
Für die in unserem Shop angebotenen Artikel bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8. Sonstiges
Erfüllungsort für die Zahlung ist Schruns. Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber und nur bei schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen. Eine Schadenshaftung von MONTAFONER WOLLWERKSTATT ist bei leichter und schlichter, grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden haftet MONTAFONER WOLLWERKSTATT nicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen MONTAFONER WOLLWERKSTATT mit der MONTAFONER WOLLWERKSTATT gegen ihn zustehenden Forderung aufzurechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderung auf Lieferung des Kaufgegenstandes an andere abzutreten. Die Anfechtung einer vertraglichen Vereinbarung wegen Irrtums des Käufers ist ausgeschlossen. Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).
9. Gerichtsstand;
anzuwendendes Recht; Auslegung Gerichtsstand ist Bludenz, Österreich. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für die Auslegung des Vertrages und dieser Bedingungen ist der deutsche Text maßgebend.